Sonderaktion - Preisvorteil nutzen
Betriebssicherheitsverordnung
Jetzt BGV A3 Prüfung durchführen lassen
Die neue Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 4 fordert den Nachweis des ordnungsgemäßen elektrischen Zustands von Aufzugsanlagen und sonstigen Maschinen und Anlagen. Im Rahmen der Wiederkehrenden Prüfung der Anlage muss das Vorliegen dieses Nachweises künftig vom Sachverständigen überprüft werden.
Fehlt der Nachweis, wird dieser Mangel in der Prüfbescheinigung der Wiederkehrenden Prüfung durch die zugelassene Überwachungsstelle (z.B. TÜV) aufgeführt.
Der erforderliche Nachweis wird durch die elektrische Prüfung der Anlage nach BGV A3 erbracht. Diese muss im Regelfall alle 4 Jahre von einer geschulten Elektrofachkraft mit entsprechenden Messgeräten durchgeführt werden.
Sie können die BGV A3 Prüfung Ihrer Anlage/n durch das Fachpersonal der Lödige Fördertechnik GmbH ausführen lassen.
Sonderaktion 01-2012 für Lödige Kunden und Neukunden:
1. Prüfen der Anlage gemäß BGV A3 im direkten Anschluss an die Wartung der Anlage
(gilt auch für Anlagen, die bisher nicht von Lödige gewartet werden)
2. Schriftlicher Prüfnachweis in Form eines detaillierten Messprotokolls.
zum kostengünstigen Festpreis.
Fragen Sie noch heute kostenlos den Aktionspreis für die BGV A3 Prüfung an:
Oder nutzen Sie zur kostenlosen Preisanfrage das vorbereitete pdf-Formular.
Diese Aktion ist gültig bis zum 31.03.2012.
